Arzneimittelversorgung an Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren – Heute und in Zukunft

Zur Drucksache 18/11607

Die Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine gute Arzneimittelversorgung und eine fachkompetente Beratung. Ganz gleich, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben, ob sie dringend am Tage oder in der Nacht ein Medikament benötigen, ob sie chronisch krank sind oder nur einen kurzen Infekt haben.

Durch immer komplexer werdende Arzneimitteltherapien steigen die Anforderungen des Apothekers als Heilberuf dabei immer weiter. Auch die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch Mediziner, Apotheken und andere Gesundheitsberufe in ländlichen Regionen stellt eine zunehmende Herausforderung dar. Kurzum: Die Herausforderungen der Arzneimittelversorgung sind komplexer, als dass sie durch ein Verbot von Versandapotheken mit ihrem einprozentigen Marktanteil bei Rx-Medikamtenen hinreichend begegnet werden könnten.

Es ist daher höchste Zeit, die Gesetzgebung endlich auf die Patientinnen und Patienten auszurichten. Das bedeutet, die durch das EuGH-Urteil entstandene Ungleichbehandlung von aus- und inländischen Apotheken zu beenden, und zwar mit einer Boni-Regelung, die fairen Wettbewerb zulässt. Außerdem gilt es, in weniger versorgten Regionen bedarfsgerechte Versorgungsangebote zu schaffen – etwa mit Apotheken, die nicht noch zusätzlich ein teures Labor vorhalten müssen – und zudem das Preis- und Honorierungssystem der Apotheken so umzustellen, dass die pharmazeutische Beratungsleistung der Apothekerinnen und Apotheker wieder in Wert gesetzt wird. Dazu fordern wir den Bundestag in unserem Antrag auf.