Beabsichtigtes Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Zur Drucksache 18/11318

Über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, BT-Drs. 18/11095, zum beabsichtigten Versandhandelsverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel:

Im Oktober 2016 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Preisbindung für ausländische Apotheken auf (vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15), da er durch die vollständige Einschränkung des Preiswettbewerbs die ausländischen Versender benachteiligt sah. In der Folge können diese ihren Kunden nun Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente bieten. Für inländische Apotheken, wie auch Versandapotheken, gelten die starren Vorgaben für Apothekenpreise jedoch weiterhin. Deshalb sind jetzt gesetzgeberische Schritte nötig, um eine Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Apotheken.

Wann die Bundesregierung bereit ist, diese akute Ungleichbehandlung aufzulösen, bleibt offen. Wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt, befindet sich die Bundesregierung vier Monate nach dem Urteil noch im „Meinungsbildungsprozess“. Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Bundesregierung noch keine Angaben zu Regelungsziel, Inhalt oder Begründung möglicher Gesetzesentwürfe machen.

Die Antwort macht deutlich, dass sich die Bundesregierung den schlechten Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Gröhe (noch) nicht zu Eigen machen will. Der Gesetzesentwurf, der ein Verbot des seit 13 Jahren existierenden Rx-Versandhandels in Deutschland vorsieht, um so die Ungleichbehandlung mit dem Brechhammer aufzulösen, ist selbst in der bereits nachgebesserten Fassung von Januar 2017 voller unbelegter Vermutungen und Widersprüche.

Die darin aufgestellte Behauptung des Ministers, nur die Preisbindung sei Garant für die flächendeckende Versorgung, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Auf unsere Fragen zur aktuellen Versorgung im ländlichen Raum oder sozial benachteiligten Stadtteilen liefert die Bundesregierung keine Antworten. Angesichts der bekannten Daten – zum beispielsweise leichten Rückgang der Apothekenzahlen, zu deutlichen Unterschieden in der regionalen Verteilung und starken Umsatzunterschieden sowie zur steigenden Zahl angestellter Apothekerinnen und Apotheker – liegt der Verdacht nahe, dass die Bundesregierung die tatsächliche Lage auf dem Apothekenmarkt ausblendet und die Verunsicherung der Bevölkerung durch das Versandverbot als „Ultima Ratio“ bewusst in Kauf nimmt. Dass für Minister Gröhe allein das Rx-Versandhandelsverbot die Lösung ist, scheint schlichtweg daran zu liegen, dass er sich mit anderen gar nicht erst beschäftigt hat.

Leidtragende von diesem verantwortungslosen Vorgehen werden inländische Apotheken in benachteiligten Lagen sein, die durch die frei festgelegten Boni der ausländischen Apotheken in ihrer Existenz bedroht sind. Es bedarf daher sofort einer gesetzlichen Regelung, die unverzüglich und rechtssicher die Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Apotheken herstellt und für die Apothekenabgabepreise Leitplanken gegen ruinösen Wettbewerb schafft. Das bisherige Vorgehen der Bundesregierung lässt befürchten, dass eine solche Lösung weiter auf sich warten lässt.