Statement zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung zum Arzneimittelgesetz 10. Mai 2016 Statement von Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft von Bündnis 90/Die Grünen, zur der öffentlichen Anhörung zum Entwurf der Bundesregierung zum Arzneimittelgesetz: „Bündnis 90/die Grünen bezeichnen die heutige nur einstündige Beratung von fast vierzig Verbänden und Sachverständigen zu den vorgesehenen Änderungen des Arzneimittelgesetzes als völlig unangemessen. Wie soll so über die Knackpunkte wie Anwendungsbeobachtungen oder Entmachtung der Ethik-Kommissionen beraten werden? Gerade für die menschenrechtlichen Fragen, wie die gruppennützige Forschung mit Personen, die nicht einwilligungsfähig sind, bleibt nur unzureichend Zeit. Wie auch für die Frage der Studien mit Kindern, insbesondere wenn dabei für sie kein direkter individueller Nutzen besteht. Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass gruppennützige Forschung an kranken Kindern nur genehmigt werden, wenn damit minimale Risiken und minimale Belastung verbunden sind. Wir befürchten, dass die Bundesregierung die Positionen der Sachverständigen und Patientenverbände wieder nicht erst nehmen will! Ja, wir sehen die Notwendigkeit der Anpassungen an die europäische Verordnung. Allerdings fordern wir, von den im Rahmen der Verordnung eingeräumten Möglichkeiten für nationales Recht Gebrauch zu machen. Der Schutz von Prüfungsteilnehmern und Prüfungsteilnehmerinnen an klinischen Studien muss weiterhin auf hohem deutschen Standard erhalten bleiben.“