Möglichkeiten der Weiterverwendung von Medikamenten in stationären Hospizen 30. September 201521. März 2021 Zur Antwort der Bundesregierung – Drucksache 18/6452 Kurzkommentierung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Möglichkeiten der Weiterverwendung von Medikamenten in stationären Hospizen“ Ich teile die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln einheitlichen Grundsätzen folgen und in den Händen der Apotheker liegen sollte. Die Vernichtung von Medikamenten wegen Nichtnutzung ist sicher kaum nachzuvollziehen und nicht allein ein Problem in stationären Hospizen, sondern wird auch in Pflegeheimen zunehmen. Träger, Apotheken, Kassen und Patientenorganisationen sollten gemeinsam prüfen, welche Lösungen im allseitigen Interesse sinnvoll und möglichst einfach umsetzbar sind. Bei festen, oral zu verabreichenden Arzneimittel kann dabei auf dem Ansatz der Verblisterung aufgebaut werden. Für andere Darreichungsformen sowie die Bedarfsmedikationen in Hospizen und Pflegeheimen ist dies jedoch keine Lösung.