Meinung

„Werbeverbot“ bei Abtreibungen: Jetzt die Chance nutzen und den unzeitgemäßen §219a streichen!
Ende letzten Jahres war der §219a des Strafgesetzbuchs in aller Munde. Gesetz seit den dreißiger Jahren, schreibt der Paragraph ein so genanntes Werbeverbot bezüglich Abtreibungen vor. Im November 2017 hatte das Amtsgericht Gießen die Frauenärztin Dr. Kristina Hänel verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage angeblich diese strafbare Werbung für Abtreibungen gemacht hatte. Es waren hier …