Schriftliche Frage
Apothekenpflicht für homöopathische Mittel als Schutzfunktion für Patienten
Zur Drucksache 18/13338 Sieht die Bundesregierung in der Apothekenpflicht für homöopathische Mittel eine Schutzfunktion für Patientinnen und Patienten, die diese Pflicht hinreichend begründet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 17. August 2017 Das Arzneimittelgesetz (AMG) sieht für Arzneimittel grundsätzlich die Apothekenpflicht vor (§ 43 AMG). Dies ist Ausfluss des verbraucherschützenden Charakters des …