Statement zu gruppennütziger Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen 22. Juni 2016 Statement von Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft: „Die Fragestunde hat heute nochmal deutlich gezeigt: Es fehlt die Notwendigkeit, die eine Öffnung der gruppennützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen legitimeren würde. Lediglich eine einzige außereuropäische Studie aus dem Jahr 2007, an denen nichteinwilligungsfähige Erwachsene teilgenommen haben, konnte Frau Fischbach nennen. Deshalb haben wir auch einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf die Beibehaltung der bestehenden Rechtslage abzielt. Das heißt: Die gruppennützige Forschung wird nicht erlaubt. Anders als oft behauptet, lässt dies die umzusetzende EU-Verordnung auch explizit zu. Diese Variante würde Rechtssicherheit schaffen und wäre ein Gewinn für die Patientensicherheit. Gleichzeitig könnte ein sortierter, parlamentarischer Diskussionsprozess begonnen werden, inwieweit die Demenzforschung überhaupt eine Ausweitung der bestehenden Regelung benötigt. Es braucht ein geordnetes Verfahren, um eine solche Grundsatzentscheidung zu treffen – gerade weil sich der Bundestag 2013 einstimmig für die Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage ausgesprochen hat. Ich hoffe, wir können diesen Antrag fraktionsübergreifend in der nächsten Sitzungswoche abstimmen.“