Statement zum Kompromissvorschlags Lauterbachs bezüglich Medikamententests an Demenzkranken 15. Juni 2016 Statement von Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft der grünen Bundestagsfraktion, zum Kompromissvorschlag Lauterbachs bezüglich Medikamententests an Demenzkranken: „Herr Lauterbach hat offensichtlich keine Ahnung, was eine Vorsorgevollmacht geschweige denn eine Betreuungsverfügung leisten kann und was nicht. Diese Instrumente bieten überhaupt nicht die Möglichkeit einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einer eventuellen Teilnahme an klinischen Studien, sondern geben die Entscheidung pauschal an einen gesetzlichen Vertreter ab. Damit schafft Lauterbach weder mehr Patientensicherheit noch stärkt er damit die Selbstbestimmung der betroffenen PatientInnen. Auch die Antwort auf die Frage, inwieweit im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung die umfassende Aufklärung des Patienten gewährleistet werden soll, bleibt Lauterbach schuldig. Lauterbach täte gut daran, bei diesem äußerst sensiblen Thema erstmal seine Vorschläge im stillen Kämmerlein zu überdenken, bevor er den Gang an die Öffentlichkeit wagt. Zudem lenkt sein unausgegorener Vorschlag von der eigentlichen Debatte ab, inwieweit die Große Koalition zukünftig gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen zulässt. Zwingend – wie Lauterbach behauptet – ist das nicht: die EU-Verordnung erklärt es ausdrücklich für zulässig, auf Ebene des einzelnen Mitgliedsstaates die rein gruppennützigen Forschung an Nichteinwilligungsfähigen zu verbieten. Das entspräche auch der bisherigen Rechtslage in Deutschland. Zudem kann sowohl Lauterbach als auch Gesundheitsminister Gröhe immer noch nicht erklären, welche Art von Forschung aufgrund dieses Verbots derzeit nicht machbar ist und warum wir unbedingt eine Rechtsänderung brauchen. Der Bundestag tut gut daran ausführlich über solche ethischen Fragen zu diskutieren – wie es bereits 2013 der Fall war.“