Fragen zur gruppennützigen Forschung in der Fragestunde 22. Juni 201621. März 2021 Zum Plenarprotokoll 18/178 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche klinischen Studien konnten aufgrund der derzeitigen Rechtslage, die gruppennützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen verbietet, nicht durchgeführt werden? Ingrid Fischbach, Parl Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, gern antworte ich Ihnen auf Ihre Frage: Die Verordnung ndet noch keine Anwendung. Konkrete Forschungsvorhaben in Europa konnten daher noch nicht durchgeführt und deshalb auch noch nicht benannt werden. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin Fischbach, der Kollege Hüppe hat eben zu Recht darauf hingewiesen, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 fast einstimmig einem Antrag zugestimmt hat, der die heute geltende Regelung enthält, dass nur bei eigennützigen Studien nichteinwilligungsfähige Personen einbezogen werden dürfen, dass hier also ganz strenge Vorgaben gemacht werden Deswegen frage ich Sie: Welche Studien konnten nicht durchgeführt werden, weil nichteinwilligungsfähige Personen ohne Eigennutz nicht teilnehmen durften? Gibt es konkrete Beispiele, welche Forschungseinrichtungen im Bereich der Demenz bestimmte Studien nicht durchführen konnten, die es nun notwendig machen, dass sich die Bundesregierung bzw die sie tragenden Fraktionen von dem gemeinsamen Beschluss aus dem Jahre 2013 verabschieden, noch dazu in einem sehr kurzen und fragwürdigen Verfahren? Ingrid Fischbach, Parl Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, ich hatte gerade deutlich gemacht, dass die EU-Verordnung noch keine Anwendung findet. Insofern sind auch keine Anträge auf Studien eingegangen. Wie Sie sich vorstellen können, werden, wenn der rechtliche Rahmen noch gar nicht gegeben ist, auch keine entsprechenden Anträge gestellt. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir können gerne auf dem Niveau weiterdiskutieren. Aber wir wissen, dass es Anfragen vonseiten der Forschung gegeben hat, sich nicht mehr an die Regelungen zu halten, die vom Bundestag im Jahr 2013 beschlossen wurden. Dafür muss es ja Anlässe geben. Deswegen frage ich Sie noch einmal konkret: Welche Studien sind von der Wissenschaft benannt worden, die aufgrund der jetzigen Rechtslage nicht durchgeführt werden konnten, was die Bundesregierung jetzt veranlasst, sehr kurzfristig und in einer die parlamentarischen Rechte sehr einschränkenden Art und Weise Änderungen vorzunehmen? Ingrid Fischbach, Parl Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Kollegin, ich denke, uns geht es um den Schutz Nichteinwilligungsfähiger. Da sind wir auf einer Linie. Deswegen bitte ich Sie, die Fragen vernünftig miteinander zu diskutieren. Ich gebe Ihnen gerne Antwort. Uns wurde im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens in vielen Gesprächen gerade vonseiten des KKS-Netzwerks und des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen, in dem 50 der 52 landesrechtlich gebildeten öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen in Deutschland Mitglied sind, deutlich gemacht: Wir brauchen Forschung im Bereich demenziell Erkrankter gerade im Spätstadium. Hier reichen uns die Studien, die wir haben, nicht; denn sie beziehen sich alle auf den Anfang des Verlaufs. Wir haben festgestellt, dass wir zum Beispiel aufgrund der Veränderung der Verstoffwechselung im Körper der Menschen neue Studien brauchen. Deswegen haben wir den Wunsch des KKS und des Arbeitskreises aufgenommen.