Pille danach: Selbstbestimmung bei der Notfallverhütung stärken – „Pille danach“ rezeptfrei abgeben

Es gibt keinen sachlichen Grund, die „Pille danach“ nicht rezeptfrei abzugeben. Dennoch blockierte die CDU/CSU fast 10 Jahre die Umsetzung.

Das Notfallverhütungsmittel „Pille danach“ können Frauen fast überall in Europa direkt in der Apotheke erhalten. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nach einer „Verhütungspanne“ oder bei Anwendung von Gewalt. Und je früher die „Pille danach“ eingenommen wird, desto wirksamer ist sie. Es gab und gibt keine fachlichen Gründe, die rezeptfreie Abgabe der in Deutschland zugelassenen „Pille danach“ (Wirkstoff Levonorgestrel) abzulehnen. Das sahen der Bundesrat und die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten genauso. Dennoch reichte es nicht für eine Mehrheit im Bundestag, da die CDU/CSU monatelang die Abstimmung blockierte. Die SPD wollte zustimmen, konnte aber nicht, da via Koalitionsabsprachen in Schach gehalten. Nun treibt die EU Gesundheitsminister Gröhe sowie CDU/CSU vor sich her. Im Januar 2015 entschied sie, dass eine in der EU zugelassene Pille danach (Wirkstoff Ulipristalcetat) europaweit rezeptfrei wird. Sie sind gezwungen diese Entscheidung auch in Deutschland umzusetzen. Die zentralen grünen Forderungen lauten weiterhin: Rezeptfreiheit, Selbstbestimmung und informierte Entscheidung.

Rezeptfreiheit

Nun müssen schnellstmöglich beide am Markt befindlichen „Pillen danach“ rezeptfrei werden, denn es gibt Vor- und Nachteile beider Wirkstoffe. Die jahr(zehnt)elangen positiven Erfahrungen in anderen europäischen Ländern sprechen dafür, den Wirkstoff Levonorgestrel rezeptfrei abzugeben. Der Wirkstoff Ulipristalcetat muss in Deutschland aufgrund der EU-Entscheidung rezeptfrei werden, obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Wirkstoff bei bestehenden Schwangerschaften abtreibende oder Embryonen schädigende Wirkungen hat.

Selbstbestimmung

Frauen, die befürchten, nach einem Geschlechtsverkehr ungewollt schwanger werden zu können, müssen selbst darüber entscheiden können, ob sie nachträglich verhüten. Wenn sie direkt in die Apotheke gehen, müssen sie die Kosten (ca. 18 € bzw. ca. 35 €) selbst übernehmen. Junge Frauen sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, die „Pille danach“ kostenfrei (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) bzw. mit Zuzahlung (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr) zu erhalten. Das setzt eine ärztliche Verordnung und die von uns vorgeschlagene Änderung bei der Erstattung rezeptfreier Notfallverhütungsmittel voraus.

Informierte Entscheidung

Die „Pille danach“ sollte nur genommen werden, wenn dies auch notwendig ist. Um dies klären zu können, sind im Internet und in der Apotheke Entscheidungshilfen zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidungshilfen sollen auch Hinweise auf Beratungsangebote zum Thema Verhütung enthalten. Für Frauen, die von Gewalt betroffen waren, sind Informationen über Anlaufstellen zur medizinischen Versorgung, (anonyme) Beweissicherung, rechtliche Regelungen einer Anzeige bei der Polizei sowie Angebote der psychosozialen Beratung aufzunehmen.