Kenntnisse über durch Glyphosat verursachte Kreuzresistenzen von Antibiotika 5. Januar 201821. März 2021 Zur Drucksache 19/317 Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch Glyphosat verursachte Kreuzresistenzen von Antibiotika (dargestellt in Kurenbach B et al. [2015]: Sublethal Exposure to Commercial Formulations of the Herbicides Dicamba, 2,4-Dichlorophenoxyacetic Acid, and Glyphosate Cause Changes in Antibiotic Susceptibility in Escherichia coli and Salmonella enterica serovar Typhimurium. mBio 6 [2], DOI: 10.1128/mBio. 00009-15), und wurden diese Kenntnisse bei der Abstimmung über eine erneute Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 im zuständigen EU-Fachausschuss von der Bundesregierung berücksichtigt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 20. Dezember 2017 Bei der Entscheidung zur Wiedergenehmigung von Glyphosat wurden die Kenntnisse und Hinweise zu dem Wirkstoff in Form einer Risikobewertung durch die zuständigen Behörden zusammengefasst in den Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt. Darüber hinaus beauftragte die Europäische Kommission die EFSA, eine aktuelle Bewertung der Tiergesundheit (EFSA-Question number 2017/00286) im Rahmen eines „Artikel-12-Verfahrens“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durchzuführen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es liegen bislang nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung keine Erkenntnisse in Bezug auf den Fragegegenstand vor, die ein unmittelbares Handeln im Sinne einer Nicht-Genehmigung oder einer Rücknahme der Genehmigung erforderlich gemacht hätten. Die Bundesregierung hat Kenntnis über mehrere Publikationen, die einen Zusammenhang zwischen dem Wirkstoff Glyphosat und Antibiotikaresistenzen bei verschiedenen Bakterienspezies postulieren und beschreiben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zu dieser Fragestellung einen Verbundforschungsauftrag erteilt. Der Forschungsverbund hat am 1. Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen und soll bis 31. März 2019 über die Erkenntnisse berichten. Diese dienen in erster Linie der Entscheidungshilfe für die Bundesregierung, werden aber auch der zuständigen Risikobewertungsbehörde zur Verfügung gestellt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wird fortlaufend über den Sachstand des Projektes informiert und ist in der Lage jederzeit das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über mögliche Hinweise zu einer veränderten Risikolage in Kenntnis zu setzen. Insofern waren die Erkenntnisse der in der Frage zitierten Studie vollumfänglich bei der Entscheidung zur Wiedergenehmigung berücksichtigt.