Bundestag rügt Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien 22. März 201821. März 2021 Am heutigen Tage wurde im Bundestag über eine sog. Subsidiaritätsrüge eines Verordnungsentwurfes der Kommission der Europäischen Union zur gemeinsamen Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien abgestimmt. Warum sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Rüge angeschlossen hat, obwohl wir die Idee der Kommission einer engeren Zusammenarbeit bei der Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten grundsätzlich unterstützen, erkläre ich im folgenden: „Grundsätzlich befürworten wir eine engere europäische Kooperation bei der Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien. Die seit 2004 erfolgreich etablierte zentralisierte Zulassung von Arzneimitteln durch die Europäische Arzneimittelbehörde ist ein Beispiel für gute und für alle Beteiligten wertvolle europäische Zusammenarbeit. Daher begrüßen wir das Anliegen der Kommission auch bei der Zulassung und des Inverkehrbringen von Arzneimitteln eine engere Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedsstaaten herbeizuführen. Die Nutzenbewertung stellt den Dreh- und Angelpunkt unser Versorgung mit innovativen Arzneimitteln dar. Hier wird die Grundlage der späteren Entscheidung gelegt, ob ein Arzneimittel in die Versorgung kommt und wie hoch sein Preis sein wird. In Deutschland erarbeitet diese Grundlage ein unabhängiges wissenschaftliches Institut in Zusammenarbeit mit einem von der Politik unabhängigen Bundesausschuss. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, dass diese Nutzenbewertung künftig ausschließlich auf europäischer Ebene in einem Gremium bestehend aus den Nutzenbewertungs-Instituten der einzelnen Mitgliedstaaten und unter Mitwirkung der Kommission durchgeführt werden soll. Offen ist nach welchen Kriterien diese Entscheidung erfolgen soll. Zu befürchten ist, dass die Kommission selbst diese Kriterien festlegen will. Bei einer engeren Kooperation in der Nutzenbewertung müsste jedoch sichergestellt werden, dass dies nicht zur Absenkung von Standards in den beteiligten Ländern führt. Weiterhin müssten die Kriterien der Bewertungsgrundlage klar definiert sein und unabhängig vom direkten Einfluss politischer Akteure. Um den Eigenheiten und Spezifika der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten gerecht zu werden, dürfte eine europäische Nutzenbewertung außerdem lediglich eine Grundlage sein, auf derer es den Mitgliedstaaten freisteht, darüber hinaus eigene Bewertungen durchzuführen.“ Der Vorschlag der Verordnung der Kommission findet sich hier. Die Rüge findet sich hier und ein weiteres mal wortgleich hier.