Zeit Online: „Erst als ein Mensch stirbt, lenkt Bayer ein“

Am 13.09.2018 berichtete Zeit Online über das pflanzliche Arzneimittel „Iberogast“ des pharmazeutischen Unternehmens Bayer Vital. Vorangegangen war die Meldung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nach der zukünftig auch bei „Iberogast“ strengere Warnhinweise in der Packungsbeilage enthalten sein werden. Kordula Schulz-Asche hatte die Meldung in einer Pressemitteilung kommentiert. Der Mitteilung voran gegangen waren mehrere schriftliche Anfragen an die Bundesregierung und ein Gesetzentwurf.

In dem Artikel heißt es:

„Warnhinweise zur Vorsicht sind besser als zur Nachsicht

Der Streit um Iberogast endet im schlimmstmöglichen Szenario: Ein Patient stirbt. Erst dann gibt Bayer klein bei„, twitterte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche. Sie hatte mit verschiedenen Kleinen Anfragen an die Bundesregierung versucht, den Druck auf das BfArM und Bayer zu erhöhen. Sie kritisiert einerseits das BfArM für seine Untätigkeit und andererseits das Unternehmen dafür, dass es das Patientenwohl aus dem Auge verloren habe. Dabei ist das Verhalten Bayers verwunderlich genug. Hätte es den Umsatz des Medikaments wirklich so sehr geschwächt, einen Warnhinweis aufzunehmen? Jetzt, wo anscheinend ein Mensch an einer Iberogast-Nebenwirkung verstorben ist, dürfte ein viel schlechteres Licht auf das Unternehmen fallen.

Der Fall ist tragisch. Aber möglicherweise lässt sich aus ihm auch etwas lernen: zum Beispiel, dass das BfArM nicht mit genügend Kompetenzen ausgestattet ist. Es ist kein Einzelfall, dass sich Unternehmen weigern, Warnhinweise aufzunehmen, wie eine Kleine Anfrage von Schulz-Asche zeigt. Das allein ist kein Problem. Unternehmen sollten selbstverständlich in der Lage sein, einen Bescheid juristisch anzufechten. Das Problem ist: Bisher passiert in der Zeit, in der der Prozess läuft, zu oft nichts. Anders zum Beispiel als in der Schweiz, wo Vorsicht vor Nachsicht zu herrschen scheint: Die zuständige Behörde hatte im Fall Iberogast Bayer dazu gezwungen, für die Dauer des Prozesses Warnhinweise aufzunehmen. Um genau das auch in Deutschland durchzusetzen, legten die Grünen nun einen Gesetzesentwurf vor.“

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