Antrag zu Gutachten zum Valsartan-Skandal abgelehnt! 18. Oktober 201821. März 2021 Wie im Juli 2018 bekannt wurde, sind viele blutdrucksenkende Arzneimittel mit dem Wirkstoff Valsartan seit 2012 von einer Verunreinigung betroffen gewesen. Unbemerkt war bei der Herstellung der Arzneien durch einen chinesischen Lieferanten das Nebenprodukt NDMA entstanden, welches nach Angaben der WHO im Verdacht steht, krebserregend zu sein. In Deutschland sind mindestens 900.000 Patienten betroffen, die verunreinigte Medikamente über unterschiedlich lange Zeiträume eingenommen haben. Um den Geschädigten Unterstützung bei möglichen Rechtsansprüchen zu leisten, setzen wir uns daher dafür ein, dass das Bundesgesundheitsministerium ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gibt, welches die gesundheitlichen Auswirkungen und die Langzeitwirkung von NDMA auf den Menschen untersucht. Dieses wissenschaftliche Gutachten soll die betroffenen Patientinnen und Patienten zunächst darüber aufklären, welchen gesundheitlichen Risiken sie unbemerkt ausgesetzt waren. Darüber hinaus soll es ihnen auch eine Hilfestellung leisten, etwaige rechtliche Haftungsansprüche, etwa nach §84 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes durchzusetzen. Einen entsprechenden Antrag zur Finanzierung des Gutachtens haben wir diese Woche in die Haushaltsberatungen des Bundestages eingebracht. Am gestrigen Mittwoch wurde unser Antrag mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD im Haushaltsausschuss abgelehnt. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushalts am 8.11.2018 werden wir uns jedoch weiter für das Gutachten und die Unterstützung der Betroffenen und Geschädigten einsetzen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass individuell nachvollzogen wird, welcher Menge an NDMA jeder und jede Patient ausgesetzt wurde. Da die Kontamination mit NDMA von Hersteller zu Hersteller und von Charge zu Charge schwankte und teilweise über Jahre zurückliegt, stellt das Nachvollziehen der patientenindividuellen Mengen eine erhebliche Herausforderung dar, welche wohl nur in Zusammenarbeit der verschreibende Ärztinnen und Ärzte, abgebende Apotheken, pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen, sowie mit Unterstützung der Aufsichtsbehörden, insbesondere des Gesundheitsministeriums zu bewältigen ist. Es kann schließlich nicht sein, dass Patientinnen und Patienten, die zurecht auf die Sicherheit unserer Arzneimittelversorgung vertrauen, im Schadensfall alleine gelassen werden. Vor dem Hintergrund ist die ablehnende Haltung der Regierungsfraktionen diesen Menschen nun Unterstützung zu leisten, völlig unverständlich.“ Der Antrag zum Haushalt 2019 des Bundesgesundheitsministerium zur Finanzierung eines wissenschaftlichen Gutachtens zu den gesundheitlichen Auswirkungen von NDMA ist HIER abrufbar.