Position des Auswärtigen Amts zur eventuellen Verfassungsänderung für eine dritte Amtszeit des ruandischen Präsidenten 26. Juni 201521. März 2021 Zur Drucksache 18/5342 Entsprechen die Äußerungen des deutschen Botschafters in Ruanda, Peter Fahrenholtz, zur eventuellen Verfassungsänderung für eine dritte Amtszeit des ruandischen Präsidenten aus einem Interview für die Tageszeitung „The New Times“ vom 18. Mai 2015 (www.newtimes.co.rw/section/article/2015-05- 18/188900) der Position des Auswärtigen Amts, und wenn ja, welche Auswirkungen hat diese Bewertung auf das Verhalten des Auswärtigen Amts insgesamt gegenüber mehreren Ländern in der Region, darunter auch Burundi, in denen Präsidenten entgegen der geltenden Verfassungen eine weitere Amtszeit anstreben? Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 17. Juni 2015 Die Bundesregierung beobachtet mit großer Aufmerksamkeit die politischen Diskussionen und Auseinandersetzungen in Ruanda, aber auch in anderen Ländern Afrikas um die Frage einer zeitlichen Beschränkung der Amtszeit für Staatspräsidenten. Die bekanntesten Fälle aus der letzten Zeit sind Burkina Faso, die Demokratische Republik Kongo und aktuell Burundi. Die Bundesregierung stellt fest, dass sich in diesen Auseinandersetzungen ein starker politischer Wille ausdrückt, die demokratische Entwicklung weiter zu fördern und begrüßt diesen Willen ausdrücklich. Hierfür steht auch die im Jahr 2012 in Kraft getretene „African Charter on Democracy, Elections and Governance“, die bereits von vielen afrikanischen Staaten (darunter Ruanda) ratifiziert worden ist. Jede geplante Verfassungsänderung in einem dieser Länder muss sich an der Charta messen lassen. Die Haltung der Bundesregierung zu Burundi ist bekannt. Die Kandidatur von Staatspräsident Pierre Nkurunziza widerspricht der Vereinbarung von Arusha von 2002, die Grundlage für die politische Ordnung Burundis nach dem Bürgerkrieg ist.