Stärkung der Kooperation zwischen Behörden und NGOs im Bereich des Menschenhandels

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Welche Maßnahmen will die Bundesregierung sonst treffen, um gemäß den Empfehlungen aus dem GRETA-Bericht die Kooperation zwischen Behörden und Nichtregierungsorganisationen im Bereich Menschenhandel zu stärken, und zwar sowohl in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels als auch in Bezug auf den Schutz von Opfern von Menschenhandel?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner vom 31. August 2015:

Die erfolgreiche Bekämpfung des Menschenhandels kann nur im Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure erreicht werden. Daher ist die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Nichtregierungsorganisationen eine zentrale Handlungsmaxime der Bundesregierung.

In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel der Bundesregierung (1997 bis 2011 Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel, seit dem Jahr 2012 Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel) unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeiten Bundesressorts und Bundesländer eng mit Vertretungen der Zivilgesellschaft wie dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK), der Beratungsstelle SOLWODI e. V., der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Deutschen Institut für Menschenrechte zusammen. In der Arbeitsgruppe finden ein kontinuierlicher Informationsaustausch über die vielfältigen Aktivitä- ten auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sowie in den nationalen und internationalen Gremien statt, eine Analyse der konkreten Probleme bei der Bekämpfung des Menschenhandels und die Erarbeitung von Handlungsleitlinien und ggf. gemeinsamen Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme.

Für den Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Februar 2015 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe konstituiert. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die umfassende Bearbeitung aller im Zusammenhang mit der Arbeitsausbeutung stehenden Fragestellungen. In der Arbeitsgruppe sind neben Bundesressorts, den Bundesländern und Vertretungen der Sozialpartner und internationaler Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen vertreten, insbesondere Diakonie, Deutsches Institut für Menschenrechte, Deutsches Rotes Kreuz, KOK, Deutsche Caritas.

Um die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen im Bereich Menschenhandel zu stärken, fördert die Bundesregierung als bundesweite Vernetzung der Fachberatungsstellen in Deutschland den KOK e. V. Der KOK ermöglicht die Vernetzung der Fachberatungsstellen untereinander und sichert den kontinuierlichen Austausch zwischen Regierung und Fachberatungsstellen. Die Hinweise auf Probleme aus der praktischen Arbeit der Fachberatungsstellen ermöglichen das rechtzeitige Ergreifen von geeigneten Gegenmaßnahmen.