Lohngleichheit ist eine Frage der Gerechtigkeit und Wertschätzung

Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ist nicht nur erkennbar eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft notwendig. Die deprimierende Frage, „Warum ist meine Arbeit eigentlich weniger wert?“, müssen sich auch im Jahr 2016 trotzdem immer noch viele berufstätige Frauen stellen. Mit dem 19. März 2016, dem Equal Pay Day, wird der Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern als der Tag definiert, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um mit dem Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen gleichziehen zu können. Dies ist kaum noch vermittelbar. Die Bundesregierung ist dringend aufgerufen, hier endlich wegweisende Maßnahmen durchzusetzen, damit dem berechtigten Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger endlich Genüge getan wird.

„Es ist sehr bitter, dass wir auch im Jahr 2016 immer noch einen Equal Pay Day haben. Nach wie vor ist gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit und gleicher Qualifikation zwischen Männern und Frauen keine Selbstverständlichkeit. Frauen verdienen in Deutschland aktuell laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Wenn die Angleichung der Verdienste in dem Tempo weiter ginge, wie das bisher der Fall ist, würden Frauen noch Jahrzehnte warten müssen, bis ihre Arbeit endlich entsprechend gleich honoriert wird. Das ist nun langsam nicht mehr vermittelbar“, sagt Kordula Schulz-Asche, Abgeordnete der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft sowie für Bürgerschaftliches Engagement.

„Angesichts dieser Tatsache stößt es mir als besonders fragwürdig auf, dass gerade in den Berufen, in denen es um die Pflege und Betreuung von Menschen geht, also zum Beispiel im Gesundheitswesen oder bei der Kinderbetreuung die geringsten Gehälter gezahlt werden. Dies ist umso erstaunlicher, als das diese so genannten „Care-Berufe“ angesichts des demographischen Wandels immer wichtiger werden. Die Wertschätzung dieser Berufe muss sich auch bei den Gehältern widerspiegeln, nicht zuletzt als Anreiz für junge Menschen, die Arbeit in dem Bereich aufnehmen zu wollen“, sagt Kordula Schulz-Asche.

Hessen ist mit der Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit auf einem guten Weg. Mit dem Gesetz, das am 1.1.2016 in Kraft getreten ist, wird die Chancengleichheit für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst als Leitprinzip festgesetzt und auch die Entgeltgleichheit gewährleistet.