Forschung bei Demenzkranken nur unter Erhalt ihres bisherigen Schutzniveaus 21. September 2016 Anlässlich des heutigen Welt Alzheimer-Tages erklärt Kordula Schulz-Asche, in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft sowie Bürgerschaftliches Engagement: In Deutschland gibt es rund 1,2 Millionen demenzkranke Menschen. Es ist deshalb wichtig, dass eine erfolgreiche Grundlagenforschung stattfindenkann, damit die Ursachen für diese immer noch unheilbare schwere neurodegenerative Krankheit gefunden und neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten geschaffen werden können. Im Rahmen der bisherigen Gesetzesregelungen ist dazu auch die so genannte fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen erlaubt, solange Letztere davon persönlich profitieren. Die Bundesregierung plant nun mit einer Gesetzesänderung diesen Status Quo aufzubrechen, obgleich erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit und den ethischen Grundlagen dafür bestehen. Mit der neuen Regelung soll die Medikamentenforschung an Demenzkranken auch dann erlaubt werden, wenn die Probanden keinen persönlichen Vorteil davon haben. Einzige Bedingung: Es muss eine Patientenverfügung vorliegen, die pauschal zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben wurde, quasi eine Blanko-Unterschrift. Dagegen steht ein von mir mitinitiierter überparteilicher Gruppenantrag, der zum Ziel hat, die bisherigen Regelungen bei der gruppennützigen Forschung zum Wohle der Demenzkranken zu erhalten. Die Vorgehensweise der Bundesregierung ist in mehrfacher Hinsicht unakzeptabel. Es sind nicht nur die fachlichen Gründe, die gegen die Neuregelung sprechen. Auch in Zukunft muss das Schutzniveau für besonders vulnerable Patientengruppen auf hohem Standard erhalten werden. Menschen, die nicht mehr die Tragweite ihrer Entscheidungen erfassen, können nicht zu reinen Objekten der Forschung degradiert werden. Zudem gibt es keine plausible Begründung seitens der Befürworter der fremdnützigen Forschung,warum diese Änderung notwendig ist. Trotz mehrmaligen Nachhakens konnte die Bundesregierung nicht sagen, welche Forschung in den letzten Jahren aufgrund der geltenden Rechtslage nicht stattfinden konnte. Die Bundesregierung täte gut daran, sich bei der Demenzforschung mehr auf die Prävention der Erkrankung zu fokussieren. Bei der Verhütung der Erkrankung brauchen wir deutlich mehr Engagement.