Bundesregierung muss entschieden gegen Menschenhandel vorgehen 17. Oktober 2016 Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober erklären Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention, Gesundheitswirtschaft und bürgerschaftliches Engagement, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik: Deutschland tut zu wenig, um den Opfern von Menschenhandel zu helfen. Die Bundesregierung hat vor der Sommerpause im Rahmen der Beratungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels die große Chance verpasst, das Strafgesetzbuch praxistauglicher zu machen, damit endlich mehr Täterinnen und Täter verurteilt werden können. Die anderen relevanteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ließ sie dabei einfach links liegen. Wir fordern deshalb weiterhin, dass ein Anspruch auf aufenthaltsrechtlichen Schutz für Opfer von Menschenhandel gewährleistet wird und Projekte und Engagement der Zivilbevölkerung in diesem Bereich endlich stärker unterstützt werden, damit sie ihre Arbeit fortführen und ausbauen können. Daneben soll ein Fonds für Härteleistungen eingerichtet werden, denn in vielen Fällen ist das Opferentschädigungsgesetz hier unzureichend. Mit der Zuspitzung der globalen Krisen, steigt für Menschen, die davon am stärksten betroffen sind, auch die Gefahr, Opfer von Menschenhandel zu werden. Das betrifft den Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Zwangsprostitution. Das betrifft auch den Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung. Auf der Suche nach einem besseren, menschenwürdigeren Leben geraten die betroffenen Frauen und Männer oft in ausbeuterische, sklavenähnliche Verhältnisse. Auch in Deutschland. Wenn wir deshalb nicht die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, verurteilen wir die Opfer von Menschenhandel zum Sklaventum und zur Ausbeutung. Das darf und kann sich Deutschland nicht erlauben.