Mögliche strafrechtlich relevante Vorgänge bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 14. Oktober 201621. März 2021 Warum sieht die Bundesregierung anlässlich des Rechtsgutachtens der Kanzlei Luther vom 23. August 2016 zu möglichen strafrechtlich relevanten Vorgängen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Berliner Morgenpost vom 13. September 2016) „keinen Anlass zu weiteren Strafanzeigen“ (Ärztezeitung vom 13. September 2016), insbesondere im Hinblick auf den amtierenden KBV-Vorstand, Dr. Andreas Gassen, und zu welchem Zweck hat sie das o. g. Gutachten dann erstellen lassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 4. Oktober 2016 Das Gutachten wurde Ende des Jahres 2015 bei der Rechtsanwaltskanzlei Luther in Auftrag gegeben, um die laufenden aufsichtsrechtlichen Verfahren durch eine unabhängige rechtliche Expertise in strafrechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen. Das BMG hat in diesem Fall keine eigene Strafanzeige anlässlich der Ergebnisse des o. g. Gutachtens gestellt, weil der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Berlin bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch andere Strafanzeigen umfassend bekannt ist und auch strafprozessuale Zwangsmaßnahmen (Durchsuchung) bereits durchgeführt worden sind.