EuGH-Urteil: Bundesregierung muss Plan B jetzt sofort auf den Tisch legen 19. Oktober 2016 Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Preisbindung für Arzneimittel aufhebt, erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft: Das heutige EuGH-Urteil wirbelt die Medikamentenversorgung in Deutschland durcheinander. Apotheken und Versandapotheken bilden wichtige Bestandteile unserer Gesundheitsversorgung und bedienen unterschiedliche Verbraucherinteressen. Vor diesem Hintergrund war die Preisbindung gerechtfertigt – weil es bei Arzneimitteln um die Qualität in der Versorgung und nicht um Preiskampf gehen darf. Das heutige Urteil bricht diese Preisbindung nun auf. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, umgehend ihren Plan B auf den Tisch zu legen, der auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherstellt.