Längere Wartezeiten für gesetzlich Krankenversicherte sind ungerecht! 20. April 2014 So, wie es ist, darf es nicht bleiben! Die GRÜNE Bürgerversicherung ist wirklich überfällig. Wie schon für Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg belegt nun auch für Hessen eine repräsentative Studie der GRÜNEN eine heftige Gerechtigkeitslücke im deutschen Gesundheitswesen: Gesetzlich Versicherte müssen rund 20 Tage länger auf einen Termin bei einem Facharzt warten als privat Versicherte. Die Studie der GRÜNEN beruht auf Testanrufen bei 470 Facharztpraxen in den Monaten Februar und März 2013 bei Ärzten in acht Fachrichtungen: Kardiologe, Orthopäde, Hautarzt, Radiologe, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe und Gastroenterologe. Regional und auch bei einzelnen Ärzten gibt es demnach eklatante Unterschiede bei der Terminvergabe für Kassen- und Privatpatienten. So müssen Versicherte der GKV in Hanau bis zu 36 Tage länger auf einen Termin warten als privat Versicherte. In Wiesbaden sind es durchschnittlich nur elf Tage. In 17 Arztpraxen bekamen gesetzlich Versicherte gar keinen Termin, privat Versicherte jedoch umgehend. Ein wesentlicher Grund für diese eklatante Ungleichbehandlung ist die bessere Honorierung der Ärzte im System der privaten Krankenversicherung (PKV). Damit bestätigt sich erneut, dass das auch nur in Deutschland existierende Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen in der Praxis zu Benachteiligungen führt. Die GRÜNEN haben diese Doppelstruktur von gesetzlicher und privater Krankenversicherung schon immer kritisiert, weil sie Besserverdienenden ermöglicht, sich dem Solidarprinzip zu entziehen. Gerade aber die gut verdienenden, jungen und männlichen Versicherten, sprich die interessanteste Zielgruppe der privaten Krankenversicherungen, werden im Solidarsystem vermisst. Der Kommentar des Präsidenten der Landesärztekammer Hessen spricht Bände und bestätigt die Unterschiede im heutigen System: „Wenn Vertragsärzte ihre wirtschaftliche Existenz allein durch die Behandlung von Kassenpatienten bestreiten müssten, wären viele zur Aufgabe ihrer Praxis gezwungen.” Das Ergebnis: Überall dort, wo es nicht genügend Privatpatienten gibt, fehlt es an Ärzten: in sozial benachteiligten Stadtteilen und zunehmend im ländlichen Raum. Da helfen auch Zuschüsse für eine Praxisgründung durch Schwarz-Gelb in Hessen nicht. Allerdings zeigt die Studie auch: Es geht auch anders! Denn rund 25 Prozent der befragten Praxen machten keinen Unterschied zwischen den Versicherten bei der Terminvergabe. Schwarz-Gelb ist in der Gesundheitspolitik gefangen im letzten Jahrhundert und geleitet von lautstarken Lobbys. Wir GRÜNEN haben für Hessen bereits vor Jahren ein Konzept für die Gesundheit im ländlichen Raum vorgelegt. (http://www.gruene-hessen.de/landtag/materialien/gesundheit-im-laendlichen-raum/) Aber auch die Reform der Finanzierung ist überfällig: die GRÜNE Bürgerversicherung. Wir wollen die solidarische Krankenversicherung erhalten und in einem System weiterentwickeln, in dem Gerechtigkeit mit nachhaltiger Finanzierung, Sozialstaatlichkeit mit Wettbewerb und Sicherheit für alle mit mehr Wahlfreiheit verbunden ist. Daraus leiten sich die fünf Eckpunkte für die GRÜNE Bürgerversicherung ab: Die Bürgerversicherung versichert grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger. Die Beiträge zur Bürgerversicherung sind einkommensbezogen. Die Bürgerversicherung soll gewährleisten, dass alle Bürgerinnen und Bürger am medizinisch-technischen Fortschritt teilhaben können. In der Bürgerversicherung sind Kinder entsprechend dem Rechtsstand in der heutigen GKV weiterhin beitragsfrei mitversichert. Die Bürgerversicherung kann auch von Privatversicherungen angeboten werden. Also ganz einfach: eine für alle. 😉