Bundeseinheitliche Vorgaben für Authentifizierungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen 31. März 201621. März 2021 Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung bislang keine Veranlassung, bundeseinheitliche Vorgaben für Authentifizierungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen selbst oder durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen festzulegen (z. B. Postident-Verfahren), um zu verhindern, dass Personen durch Vortäuschung einer falschen Identität missbräuchlich an sensible Gesundheitsdaten Dritter gelangen können (vgl. Rheinische Post vom 12. März 2016 „Riesiges Datenleck bei Krankenkassen“)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 31. März 2016: Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, mit der zum Schutz der Sozialdaten vor unbefugter Kenntnisnahme einheitliche Anforderungen insbesondere an die Bereitstellung von Online-Portalen durch die gesetzlichen Krankenkassen geschaffen werden sollen. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird darüber zu entscheiden sein, ob und in welches Gesetzgebungsverfahren die Neuregelung aufgenommen werden könnte.